E-Rechnung und Pflichten
Empfangen, ausstellen, archivieren: was das Gesetz seit 2025 von jedem Betrieb verlangt und wie Sie es ohne großen Aufwand erfüllen.
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Worum es in dieser Kategorie geht
Seit 2025 ist die E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen Pflicht. Für einen kleinen Betrieb klingt das nach Bürokratie, ist in Wahrheit aber eine Handvoll klarer Aufgaben: empfangen können, richtig ausstellen, sauber aufbewahren. Die Beiträge in dieser Kategorie erklären, was das Gesetz verlangt und was Sie davon wirklich selbst tun müssen.
Die Texte richten sich an Inhaberinnen und Inhaber ohne IT-Abteilung. Fachbegriffe werden erklärt, Paragrafen nur dort genannt, wo sie im Gespräch mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt helfen.
Was Sie hier finden
Der erste Beitrag klärt die Empfangspflicht, die ohne Übergangsfrist gilt. Der zweite erklärt die beiden Formate XRechnung und ZUGFeRD und wann welches passt. Der dritte zeigt in fünf Schritten, wie Sie E-Rechnungen so aufbewahren, dass eine Betriebsprüfung keine Überraschungen bringt.
Alle Angaben zu Fristen entsprechen dem Stand September 2026. Bevor Sie Abläufe endgültig umstellen, lohnt ein Blick auf die aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
3 Beiträge in dieser Kategorie
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