DeppFlow
E-Rechnung

Aus der Datei wird wieder eine Rechnung.

Eine XRechnung ist ein Datensatz, kein Dokument. DeppFlow richtet den Eingang so ein, dass sie ankommt, lesbar wird und beim Steuerberater landet.

Seit 2025 Pflicht im Eingang.

Jedes Unternehmen in Deutschland muss elektronische Rechnungen entgegennehmen können, auch Kleinunternehmer. Eine E-Mail-Adresse reicht formal, gelesen werden muss die Datei trotzdem.

Aus der Datei, die kein Mensch lesen kann, wird eine Rechnung.

Eine XRechnung ist ein Datensatz. Der Eingang liest ihn aus und zeigt, was zählt: Lieferant, Nummer, Datum, Betrag, Fälligkeit. Das Original bleibt unverändert liegen, mit Prüfsumme.

<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><ubl:Invoice xmlns:ubl="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:Invoice-2">  <cbc:CustomizationID>urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0</cbc:CustomizationID>  <cbc:ID>RE-2026-0142</cbc:ID>  <cbc:IssueDate>2026-09-18</cbc:IssueDate>  <cbc:DueDate>2026-10-02</cbc:DueDate>  <cbc:InvoiceTypeCode>380</cbc:InvoiceTypeCode>  <cac:AccountingSupplierParty><cac:Party><cac:PartyName>    <cbc:Name>Musterbau GmbH</cbc:Name>  </cac:PartyName></cac:Party></cac:AccountingSupplierParty>  <cac:InvoiceLine><cbc:ID>1</cbc:ID>    <cac:Item><cbc:Name>Dachsanierung Halle 3</cbc:Name></cac:Item>  </cac:InvoiceLine>  <cac:TaxTotal><cbc:TaxAmount currencyID="EUR">904.40</cbc:TaxAmount></cac:TaxTotal>  <cac:LegalMonetaryTotal>    <cbc:PayableAmount currencyID="EUR">5664.40</cbc:PayableAmount>  </cac:LegalMonetaryTotal></ubl:Invoice>
Rechnung, lesbar
Lieferant
Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Fällig am
Position
Umsatzsteuer
Zu zahlen
Prüfsumme der Originaldatei: gültig
Was wann gilt

Drei Stufen, drei Jahreszahlen.

  1. 2025

    seit 1. Januar 2025

    Jedes Unternehmen in Deutschland, auch Kleinunternehmer

    muss elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen entgegennehmen können. Eine E-Mail-Adresse reicht dafür formal aus, gelesen werden muss die Datei trotzdem.

  2. 2027

    ab 1. Januar 2027

    Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr

    müssen ihre Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Für Sie heißt das: Ihre größeren Lieferanten schicken ab dann strukturierte Dateien statt PDFs.

  3. 2028

    ab 1. Januar 2028

    Alle Unternehmen, unabhängig von der Größe

    müssen im Geschäft mit anderen Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.

So läuft der Eingang

Fünf Schritte, danach läuft es ohne Sie.

  • Eine feste Adresse für Rechnungen Ihre Lieferanten bekommen eine eigene Adresse, an die Rechnungen gehen. Damit landen sie nicht mehr zwischen Angeboten und Werbung in Ihrem normalen Postfach.
  • Die Datei wird lesbar XRechnung und ZUGFeRD werden ausgelesen und als saubere Übersicht dargestellt: Lieferant, Rechnungsnummer, Datum, Beträge, Fälligkeit und die einzelnen Positionen.
  • Das Original bleibt unverändert liegen Die eingegangene Datei wird unverändert abgelegt und mit einer Prüfsumme versehen. Die Anzeige ist eine Ansicht davon, nie ein Ersatz für das Original.
  • Übersicht statt Suchen Eine einfache Liste zeigt, was offen ist, was bezahlt wurde und was schon zum Steuerberater ging. Kein Programm, das Sie erst lernen müssen.
  • Monatlicher Export für den Steuerberater Einmal im Monat ein Paket mit allen Originaldateien und einer Übersichtstabelle. Fertig zum Weitergeben, in dem Format, das Ihr Steuerberater braucht.
Vier Fragen

Welche Lösung passt zu Ihnen?

Sie beantworten vier Fragen, die Seite sagt Ihnen, was für Ihren Betrieb sinnvoll ist. Ohne Anmeldung, ohne Verkaufsgespräch.

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Wie viele Rechnungen bekommt Ihr Betrieb im Monat?
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E-Rechnungen landen direkt in Ihrer Ablage.

Ihr Betrieb bekommt eine eigene E-Mail-Adresse für Rechnungen. Was dort ankommt, wird ausgelesen, in der Liste angezeigt und für den Steuerberater gesammelt. Das Original bleibt unverändert liegen.

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Dieselbe Liste am Handy
Ehrliche Grenzen

Was der Eingang nicht tut.

  • Sie prüft Rechnungen nicht auf formale Richtigkeit. Es findet keine Validierung nach EN 16931 statt, dafür gibt es amtliche Prüfwerkzeuge.
  • Sie ist keine Buchhaltungssoftware und ersetzt Ihren Steuerberater nicht. Sie sortiert den Eingang, sie bucht nicht.
  • Sie ist kein zertifiziertes Archiv. Die gesetzliche Aufbewahrung bleibt Ihre Pflicht und gehört in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater geregelt.
  • Sie verschickt keine Rechnungen. Es geht ausschließlich um den Eingang.
  • Fragen zu Fristen, Aufbewahrung und Buchung beantwortet Ihr Steuerberater. DeppFlow leistet keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Soll der Rechnungseingang bei Ihnen laufen?

Erzählen Sie kurz, wie Rechnungen heute bei Ihnen ankommen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, was sich lohnt, Antwort innerhalb eines Werktags.

Oder per E-Mail an info@deppflow.de