Muss mein Betrieb E-Rechnungen empfangen können?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen entgegennehmen können, auch Kleinunternehmer.
Die Fristen
Der Empfang gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle. Beim Ausstellen gibt es Übergangsfristen: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle anderen auch.
Betroffen sind Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Rechnungen an Privatkunden sind nicht gemeint.
Was Empfang wirklich bedeutet
Formal reicht eine E-Mail-Adresse, an die eine E-Rechnung geschickt werden kann. Lesen können Sie die Datei damit aber noch nicht: Eine XRechnung ist eine XML-Datei, die für Programme gemacht ist und im E-Mail-Programm wie Buchstabensalat aussieht.
Dazu kommt die Pflicht, die Rechnung acht Jahre unverändert aufzubewahren. Eine Datei, die nur im Postfach liegt, erfüllt das in der Regel nicht.
Was ein kleiner Betrieb jetzt tun sollte
Eine feste Adresse für Rechnungen einrichten, ein Programm haben, das die Datei lesbar macht, und die Ablage so einrichten, dass die Aufbewahrung stimmt. Mehr braucht es für den Empfang nicht.
DeppFlow Finance macht genau das: Der Betrieb bekommt eine eigene Adresse für Rechnungen, was dort ankommt wird ausgelesen, als normale Rechnung angezeigt und für den Steuerberater gesammelt. Das Original bleibt unverändert liegen.