Barrierefreiheits-Audit und Nachbesserung
Ihre Website wird besser nutzbar und baut technische Barrieren ab.
Was diese Leistung tut.
Ich prüfe Ihre Website auf konkrete Barrieren, etwa bei Kontrasten, Tastaturbedienung oder Beschreibungen für Screenreader, und zeige, was sich davon wie leicht beheben lässt. Seit dem 28. Juni 2025 gilt zudem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das bestimmte digitale Angebote für Verbraucher betrifft.
Für wen das gedacht ist
Sinnvoll für Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen oder Leistungen buchen können, für die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz relevant werden kann. Auch unabhängig von rechtlichen Vorgaben lohnt sich das Audit für jeden, der seine Website für mehr Menschen nutzbar machen möchte, etwa bei Sehbeeinträchtigungen oder eingeschränkter Motorik.
Was Sie bekommen.
Sie bekommen eine konkrete Übersicht, wo Ihre Website aktuell Barrieren enthält und welche Schritte sinnvoll sind, um sie abzubauen. Das macht Ihre Website für mehr Menschen nutzbar und hilft Ihnen, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes besser einzuordnen.
Das ist enthalten
- Prüfung von Kontrasten, Schriftgrößen und Bedienbarkeit
- Test der Tastaturbedienung ohne Maus
- Kontrolle von Alternativtexten und Beschreibungen
- Einordnung, welche Vorgaben für Sie relevant sind
- Priorisierte Liste konkreter Nachbesserungen
- Umsetzung der vereinbarten Änderungen
So läuft das in einer Physiotherapiepraxis
Eine Physiotherapiepraxis mit acht Mitarbeitern lässt Patienten ihre Termine online buchen. Weil damit eine Leistung direkt über die Website vereinbart wird, stellt sich die Frage, ob und wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die Praxis betrifft. Gleichzeitig kommen viele Patienten mit eingeschränkter Beweglichkeit oder schwachem Sehvermögen.
Im Audit wird die Buchungsstrecke Schritt für Schritt durchgegangen: einmal nur mit der Tastatur, einmal mit einem Screenreader und einmal mit gemessenen Kontrasten. Dabei fällt auf, dass der Weiterknopf im Buchungsformular ohne Maus nicht erreichbar ist, die hellgraue Hilfeschrift zu schwach gegen den Hintergrund steht und die Terminfelder keine Beschriftung für Screenreader tragen.
Die Praxis bekommt eine nach Dringlichkeit sortierte Liste, in der die Tastaturbedienung ganz oben steht, weil sie die Buchung vollständig verhindert. Danach lässt sich in Ruhe entscheiden, was sofort nachgebessert wird und was beim nächsten Umbau der Seite mitläuft.
Beispielhafter Ablauf.
Ein Angebot, das passt.
Für diese Leistung steht hier bewusst keine Zahl: Der Aufwand hängt zu stark vom Umfang ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie ein verbindliches Angebot mit festem Preis.
- Preis
- Verbindliches Angebot nach dem kostenlosen Erstgespräch
- Was den Preis bestimmt
- Anzahl der Seiten und Umfang der Inhalte
- Ob Texte und Bilder vorliegen oder erst entstehen müssen
- Sonderfunktionen über die Standardausstattung hinaus
- Bereich
- Websites und Sichtbarkeit
- Erstgespräch
- Kostenlos, Antwort innerhalb eines Werktags
Was oft gefragt wird.
Muss meine Website wegen des BFSG barrierefrei sein?
Deckt das Audit auch die rechtliche Bewertung meines Falls ab?
Was passiert nach dem Audit mit den gefundenen Punkten?
Wie lange dauert ein Audit und was brauchen Sie dafür von mir?
Prüfen Sie nur mit einem Programm oder auch von Hand?
Passt das zu Ihrem Betrieb?
Erzählen Sie kurz, wie der Ablauf heute bei Ihnen aussieht. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, ob und wie sich Barrierefreiheits-Audit und Nachbesserung für Ihren Betrieb rechnet.
Oder per E-Mail an info@deppflow.de