Das Wichtigste in Kürze
- Der erste Bildschirm beantwortet drei Fragen: Was machen Sie, wo, und wie erreicht man Sie.
- Eine Seite je Leistung mit Ablauf und eigenen Fotos schlägt jede Sammelseite.
- Kurze Formulare mit klarer Antwortzusage bringen mehr Anfragen als lange.
- Impressum nach § 5 DDG und Datenschutzerklärung nach Artikel 13 DSGVO sind Pflicht.
- Bewertungen auf der Website brauchen einen Echtheitshinweis nach § 5b UWG.
Warum die Website für Handwerker anders tickt
Wer einen Handwerker sucht, hat meist ein konkretes Problem: Die Heizung ist aus, das Bad soll neu, das Dach tropft. Der Besucher will keine Unternehmensphilosophie lesen, sondern in wenigen Sekunden wissen, ob Sie das Richtige machen, ob Sie in seiner Nähe sind und wie er Sie erreicht.
Dazu kommt das Gerät: Die meisten Anfragen entstehen unterwegs am Handy, oft während der Kunde noch vor dem Schaden steht. Eine Website, die auf dem Bürorechner gut aussieht, aber auf dem Handy winzige Schrift und ein Menü mit fünfzehn Punkten zeigt, verliert genau diese Besucher.
Die sieben Punkte in diesem Beitrag sind daher keine Designfragen, sondern Antworten auf die Fragen Ihrer Kunden. Wenn Ihre Website sie beantwortet, arbeitet sie für Sie, auch wenn sie schlicht aussieht. Ein Malerbetrieb mit einer schlichten, aber vollständigen Seite bekommt mehr Anfragen als ein Wettbewerber mit Animationen und ohne Telefonnummer.
Erstens bis drittens: was, wo und wie erreichbar
Erstens: Der erste Bildschirm sagt, was Sie tun und für wen. „Sanitär und Heizung für Hausbesitzer in Laatzen und Umgebung“ schlägt jeden Willkommensgruß. Der Firmenname allein reicht nicht, denn er verrät dem Fremden nichts über Ihr Gewerk.
Zweitens: Die Telefonnummer steht oben, ist auf dem Handy antippbar und führt direkt zum Anruf. Dazu gehört eine ehrliche Angabe, wann Sie erreichbar sind, und was außerhalb dieser Zeiten passiert. Ein Notdienst ist ein Verkaufsargument, wenn er wirklich funktioniert, und ein Ärgernis, wenn niemand abnimmt.
Drittens: Ihr Einzugsgebiet mit Ortsnamen. Kunden suchen nach „Dachdecker Garbsen“, nicht nach „Dachdecker Region Nord“. Nennen Sie die Städte und Stadtteile, in denen Sie tatsächlich arbeiten, und lassen Sie die weg, für die Sie ohnehin absagen würden.
Viertens und fünftens: Leistungen und Vertrauen
Viertens: Jede Leistung bekommt eine eigene Seite mit dem, was der Kunde bekommt, wie der Ablauf aussieht und was er selbst vorbereiten muss. Ein Malerbetrieb schreibt nicht „Malerarbeiten aller Art“, sondern erklärt Innenanstrich, Fassade und Tapezierarbeiten getrennt, mit Fotos aus eigenen Aufträgen. Der Kunde erkennt so, dass Sie genau sein Problem schon oft gelöst haben.
Fünftens: Vertrauen entsteht durch Echtes. Fotos vom Team und von Baustellen, der Meisterbrief, die Innungsmitgliedschaft, Bewertungen von Kunden mit Datum. Gekaufte Stockfotos mit lachenden Modellen in sauberer Arbeitskleidung erkennen Kunden sofort und trauen ihnen nicht.
Bewertungen, die Sie auf der Website zeigen, brauchen einen Hinweis, ob und wie Sie sicherstellen, dass sie von echten Kunden stammen. Das verlangt § 5b UWG. Ein Satz mit Verweis auf das Google-Profil, aus dem die Bewertungen stammen, genügt in der Regel.
Sechstens: ein Anfrageweg, der wirklich genutzt wird
Ein Formular mit zwölf Pflichtfeldern füllt niemand am Handy aus. Fragen Sie nur, was Sie für den Rückruf brauchen: Name, Telefonnummer, ein Satz zum Anliegen, gern ein Foto. Alles Weitere klären Sie im Gespräch.
Sagen Sie dazu, was passiert: „Wir melden uns am nächsten Werktag.“ Und halten Sie das ein, denn eine unbeantwortete Anfrage ist schlimmer als gar kein Formular. Wer Anfragen automatisch sortieren und bestätigen lassen möchte, kann das einrichten lassen; solche Abläufe baut zum Beispiel DeppFlow für kleine Betriebe.
Bieten Sie neben dem Formular auch E-Mail und Telefon an. Manche Kunden schreiben lieber, andere rufen an, und beide sollen ohne Umweg ans Ziel kommen. Prüfen Sie einmal im Quartal, ob Formular und E-Mail-Adresse noch funktionieren; ein defektes Formular fällt sonst monatelang nicht auf.
Siebtens: Technik und Pflichtangaben
Die Website muss auf dem Handy gut lesbar sein, schnell laden und verschlüsselt ausgeliefert werden; das Schloss in der Adresszeile ist heute Mindeststandard. Ohne Verschlüsselung warnen Browser Ihre Besucher inzwischen deutlich. Wie Sie die Ladezeit messen, beschreibt ein eigener Beitrag in dieser Kategorie.
Rechtlich sind Impressum und Datenschutzerklärung Pflicht. Das Impressum richtet sich nach § 5 DDG, dem Digitale-Dienste-Gesetz, das 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Die Datenschutzerklärung folgt aus Artikel 13 DSGVO und muss alle Dienste nennen, die Daten der Besucher verarbeiten, etwa Karten, Schriftarten oder Statistikwerkzeuge.
Ein Cookie-Banner brauchen Sie nur, wenn Sie Dienste einsetzen, die eine Einwilligung erfordern; wer auf Tracking verzichtet, braucht oft gar keins. Prüfen Sie außerdem, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das seit Juni 2025 gilt, Ihre Angebote betrifft. Für reine Firmenwebsites ohne Online-Verkauf ist das meist nicht der Fall, gut lesbare Seiten helfen aber jedem Kunden (Stand September 2026).
Die Liste zum Abhaken
Ein Sanitärbetrieb mit sechs Mitarbeitern hat seine Website nach dieser Liste umgebaut: erster Bildschirm mit Gewerk und Ort, antippbare Nummer, fünf Leistungsseiten mit eigenen Fotos, kurzes Formular. Die Anfragen kommen seitdem mit Foto und Adresse, und die Rückrufe dauern kürzer, weil das Anliegen klar ist. Zum Prüfen Ihrer eigenen Website:
- Der erste Bildschirm nennt Gewerk, Zielgruppe und Ort.
- Die Telefonnummer steht oben, ist am Handy antippbar und nennt die Erreichbarkeit.
- Das Einzugsgebiet ist mit echten Ortsnamen beschrieben.
- Jede Leistung hat eine eigene Seite mit Ablauf und eigenen Fotos.
- Vertrauen entsteht durch Team, Qualifikation und echte Bewertungen mit Hinweis nach § 5b UWG.
- Das Anfrageformular ist kurz und sagt, wann Sie antworten.
- Die Seite ist schnell, mobil und verschlüsselt, mit Impressum und Datenschutzerklärung.
Quellen
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